von Tommy Casagrande
Wer dem Staat grundsätzlich das Recht zuspricht, in die Wohnungen und Häuser der Menschen eindringen und Platz nehmen zu dürfen; wer dem Staat grundsätzlich erlaubt, sich in die Belange der Menschen einmischen zu dürfen; wer bei all dem aber zugleich auf Grenzen des Staates pocht, über die dieser nicht hinaus ufern darf, der argumentiert inkonsistent, unlogisch und wider der Vernunft. Denn die Position, dem Staat grundsätzliches Einmischen zuzusprechen, zugleich aber jenem Grenzen setzen zu wollen, kann nicht konsistent mit Vernunft und Logik argumentiert werden. Es ist nämlich eine willkürliche und subjektive Position.
Willkürlich und subjektiv deswegen, weil jener, der eine Grenze ziehen will, sie dort zieht, wo er subjektiv/willkürlich diese gezogen sehen will. Andere Menschen jedoch würden diese Grenze womöglich ganz woanders ziehen, wenn sie denn überhaupt eine zögen. Somit wird die Frage, ob sich der Staat innerhalb beliebig definierter Grenzen bewahren lässt oder ob er diese überschreiten und darüber hinaus ufern wird, zu einer solchen, die den Macht- und Gewaltaspekt in den Vordergrund rückt.