von Dr. Peter J. Preusse
Nach einer Lesung von Andreas Krause Landt: Wir sollen sterben wollen. Warum die Mitwirkung am Suizid verboten werden muss.
Wie verstiegen in seine Argumentationslinie muss man eigentlich sein, um allen Ernstes ausgerechnet Selbstbestimmung mit Faschismus identifizieren zu wollen? Die national-sozialistischen braunen Horden, die in den Strassen randalieren und lynchen, die vieltausendfach zum Hiltergruss (als dem Analogon zum Kommunistengruss) ausgestreckten Arme im noch heute medial gehypten Olympiastadion Berlin wie auf den Reichsparteitagen, das soll taugen als Ausdruck der Selbstbestimmung? Wie abwegig ist es, den allhier auf Erden in jeder Hinsicht und jederzeit möglichen absichtslosen wie gar den absichtlichen Missbrauch und Missverstand der Validität der Sache selbst anlasten zu wollen (Tatwerkzeug Küchenmesser) — nur gerade da nicht, wo der entschiedenste, systematischste, massenmörderischste Missbrauch von Legitimität nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist: Beim Staat, den unser Autor nicht etwa aufruft, sich herauszuhalten aus den letzten Fragen, sondern der bereit stehen soll, seine, des Autors, Moralvorstellungen zu erzwingen gegen den Sterbewilligen, der fremde Hilfe erfleht und der als Depressiver ebenso wie der mit Medizinethik seinen Lebensunterhalt Verdienende, der einzige legitime Herr über sein eigenes Leben ist. Hier bemüht Herr Landt positivistische Rechts“philosophie“ um zu zeigen, dass der Helfer, nicht der Lebensmüde, sich „strafbar“ mache, was ja nur bedeutet: Der Staat als gedachtes Über-Ich einer vage bestimmten Pluralität von Individuen hat einen Straf“anspruch“ (!), um uns orientierungslosen Einzelwesen die Werte vorzugeben, die wir gefälligst leben sollen, und wenn der Herr Professor unsere Depression schon nicht heilen kann, so kann er wenigstens unserer kranken Seele kraft seiner gesunden die Autonomie absprechen.









